UNSERE SERVICELEISTUNGEN
Wir erfüllen auch anspruchsvollste Anforderungen. Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität.
Kostenlose Leistungen bei hrem Aufenthalt bei uns im Hause:
In jeder Wohnung und Apartment können Sie den Komfort genießen - Sie nutzen kostenlos unser Internet, Smart TV mit Sky, jeden Tag Tee, Kaffee, Mineralwasser.
Mit unseren Betreuungs- und Serviceleistungen reagieren wir auf unterschiedlichste Bedürfnisse von Menschen OHNE Pflegegrad.
Schon ab einem Tag möglich!
Auch ohne die Notwendigkeit einer organisierten externen Pflege kann aus verschiedensten Gründen eine Unterstützung für das tägliche Leben erforderlich werden. Sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, sei es zur Entlastung der Familie oder einfach, um einen Tapetenwechsel für sich in Anspruch nehmen zu wollen. Unsere Servicepakete ermöglichen eine Buchung, die flexibel auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden kann.
Finanzielle Unterstützung!
Seit dem 01.01.2016 haben Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen.
Kurzzeitpflege kann von einem Pflegedienst, der betroffenen Person selbst oder einem Angehörigen beantragt werden.
Die Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Ihre Krankenkasse kann Ihnen hierzu Auskunft geben.
Was kostet Kurzzeitpflege?
Die Kosten für eine Kurzzeitpflege sind von Pflegeeinrichtung zu Pflegeeinrichtung ganz unterschiedlich. Deshalb kann man nicht genau definieren, wie teuer eine Kurzzeitpflege ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen bezuschussen jedoch nur die Kosten für die Pflege.
Zu den reinen Pflegekosten kommen noch die Hotelkosten (Zimmer + Verpflegung) sowie die Investkosten hinzu, die in jedem Fall selbst finanziert werden müssen.
Egal ob Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad oder OHNE – die Höhe der Kostenerstattung durch den Versicherungsträger ist gleich.
Pflegekosten, die über die maximale Leistung der Krankenkasse hinausgehen, müssen selbst bezahlt werden.
Der einzige Unterschied ist, dass Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt wird, Kurzzeitpflege MIT Pflegegrad dagegen von der Pflegekasse
.
Für wen ist Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad geeignet?
Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad wird nur genehmigt, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind. Sie ist besonders geeignet für Personen, die alleine leben und keine Betreuung im häuslichen Umfeld möglich ist.
Der Anspruch auf Übergangspflege für Personen die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, ist im Krankenhausstrukturgesetz im § 39c SGB V geregelt. Die korrekte Bezeichnung lautet „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“
Sie interessieren sich für unsere Serviceleistungen? Wir sind für Sie da!
Um Ihnen die perfekte Lösung bieten zu können, benötigen wir genaue Informationen zu Ihren Anforderungen. Teilen Sie uns mit, wonach Sie suchen und Sie erhalten die bestmögliche Unterstützung.
Kontakt: service@express-kurzzeitpflege.koeln
0049 (0) 172 95 155 91
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